Die Erstattung von Gutachten setzt u. a. eine besondere Sachkunde voraus, welche im Zusammenhang mit einer öffentlichen Bestellung durch eine Prüfung nachzuweisen ist.

Herr Abel wurde in 2008 durch die Industrie- und Handelskammer Lahn – Dill für das
baubetriebliche Sachgebiet

Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen

http://svv.ihk.de 

bestellt und vereidigt. Seither erfolgt die Erstattung auch von Gerichtsgutachten im Zusammenhang von Bauprozessen mit baubetrieblichen Streitpunkten. Hierunter sind vorrangig Vergütungsfragen hinsichtlich Abrechnungsmengen und Baupreisen, insbesondere von Nachträgen sowie Ansprüche aus Gestörten Bauabläufen zu verstehen.

Die gutachterliche Tätigkeit erfolgt in Form von
• Privatgutachten ( Parteigutachten )
• Privatgutachten ( als Gegengutachten im Prozess )
• Gerichtsgutachten
• Schiedsgutachten

Aufgrund des Bürositzes sowie der Niederlassungen ist eine Registrierung bei folgenden Industrie- und Handelskammern gegeben :
IHK  Lahn – Dill
IHK  Kassel – Marburg
IHK  Rhein – Main

Unabhängig davon ist die Erstellung von Gutachten auch bundesweit möglich.