• Nachtragsmanagement (Claim-Management)
Beinhaltet das Erkennen, Beschreiben, Begründen und vertragskonformes Kalkulieren von Sach-Nachträgen. Mitwirkung bei Nachtragsverhandlungen mit Darlegungen und Erläuterungen zur Sache. Argumentative Unterstützung des Auftragnehmers.

• Gestörter Bauablauf
Bearbeitung von Bauablaufstörungen aus AG-seitigen Ursachen. Erstellung eines Soll-Bauablaufplanes mit Darstellung des geplanten Bauablaufs, der kalkulierten Ressourcen, sowie der technologischen und kapazitiven Zusammenhänge. Ermittlung eines resultierenden Bauzeitverlängerungsanspruchs des Auftragnehmers unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen. Berechnung des Mehrkostenanspruchs aus Gestörtem Bauablauf.

• Aufdeckung Abrechnungspotentiale aus VOB-Verträgen
Überprüfung von Mengenberechnungen auf Basis Vertrag und VOB/C. Abrechnung gekündigter oder teilgekündigter Bauverträge. Neuerstellung strittiger Mengenberechnungen und Abrechnungen. Prüfung auf bisher nicht geltend gemachte Nachtrags-Sachverhalte. Ausgleichsberechnung nach §2 Abs. 3 VOB/B.

• Abwehr unberechtigter Vertragsstrafen- und Schadensersatzforderungen
mit Beratung zu vertragskonformen und interessensgerechtem Handeln bei Schriftverkehr, Besprechungen und in Verhandlungen.

• Nachtragserfassungs-/Nachtragsmeldesystem
Installation eines umfassenden Nachtragserfassungssystems bzw. Optimierung vorhandener betrieblicher Verfahren zur Behandlung außervertraglicher Leistungen. Überwachung der Umsetzung dieses Systems bis zur erfolgreichen Etablierung im Unternehmen.

• Beweisfähige Dokumentation von Bauabläufen
Vorgabe von Konzepten und Werkzeugen zur Dokumentation von Bauleistungen für spätere Beweiszwecke, als Ersatz der üblichen Bautagesberichte.
Hierdurch Erfassung von ausgeführten LV- oder Nachtragsleistungen mit Kolonneneinsatz, Arbeitsdauer und Tagesleistungen. Im Vergleich zur „ungestörten“ Bauausführung sind hiermit u.a. Produktivitätsverluste infolge Störungen nachweisbar. Überwachung der Umsetzung durch die Baustellen.

Wie eine beweisfähige Baustellendokumentation aussehen kann, erfahren Sie hier.

• Schulung von Führungspersonal
Praxisgerechte Schulungen von Führungspersonal (Projektleiter, Kalkulatoren, Bauleitern, Polieren etc.) zur Sensibilisierung und Weiterbildung in wesentlichen baubetrieblichen Aspekten für das Tagesgeschäft. Durchführung vor Ort an der Baustelle oder im Firmensitz der Bauunternehmung.

• Baubegleitende Baubetriebsberatung
Empfehlenswert ist die frühzeitige Einschaltung eines baubetrieblichen Beraters, damit die fast immer entstehenden Vertragsänderungen zeitnah aufgearbeitet und beauftragt werden können, da nur so der betriebswirtschaftlich zwingend notwendige Zahlungsfluß erreicht werden kann. Des Weiteren wird die erfahrungsgemäß eher zögerliche Akzeptanz und Bearbeitung von Nachforderungen, bei einer verspäteten Geltendmachung bei dem AG, hierdurch vermieden.
Vertragsergänzungen sollten zeitnah, jedenfalls innerhalb der Bauzeit, da verhandelt werden wo sie entstanden sind: auf der Baustelle.