Objekt: | Bauvertrag zur temporären Verstärkung eines Brückenüberbaus der Döllbach-Talbrücke i. Z. der BAB A7 bei Fulda. (Rechtsstreit wegen offener Werklohnforderungen / Vorlage gerichtl. bestelltes Sachverständigengutachten zu gerichtl. Beschlußfragen) |
Bauherr: | Hessische Straßen- u. Verkehrsverwaltung |
Auftraggeber: | Fa. A. Lupp GmbH+Co. KG, Nidda |
Leistungen: | Detaillierte Untersuchung und Überprüfung eines gerichtl. bestellten Sachverständigengutachtens auf inhaltliche und formelle Schlüssigkeit bzw. Richtigkeit. Ergebnis : Feststellung, dass das vorliegende Gerichtsgutachten wesentliche Prozeßunterlagen sowie technische und baubetriebliche Zusammenhänge nicht berücksichtigt. Gerichtsgutachten war somit ungeeignet, die Beschlußfragen umfassend und zutreffend zu beantworten. Aufdeckung von offensichtlichen Verständnis- und Auslegungsproblemen innerhalb des Gerichtsgutachtens. |