Objekt:Bauvertrag zur temporären Verstärkung eines Brückenüberbaus der Döllbach-Talbrücke i. Z. der BAB A7 bei Fulda.
(Rechtsstreit wegen offener Werklohnforderungen / Vorlage gerichtl. bestelltes Sachverständigengutachten zu gerichtl. Beschlußfragen)
Bauherr:Hessische Straßen- u. Verkehrsverwaltung
Auftraggeber:Fa. A. Lupp GmbH+Co. KG, Nidda
Leistungen:Detaillierte Untersuchung und Überprüfung eines gerichtl. bestellten Sachverständigengutachtens auf inhaltliche und formelle Schlüssigkeit bzw. Richtigkeit.
Ergebnis :  Feststellung, dass das vorliegende Gerichtsgutachten wesentliche Prozeßunterlagen sowie technische und baubetriebliche Zusammenhänge nicht berücksichtigt. Gerichtsgutachten war somit ungeeignet, die Beschlußfragen umfassend und zutreffend zu beantworten. Aufdeckung von offensichtlichen Verständnis- und Auslegungsproblemen innerhalb des Gerichtsgutachtens.